Gericht verbietet Werbung für Abnehmspritze
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Ozempic, Wegovy und Co: Mit der Abnehmspritze können überflüssige Pfunde bekämpft werden. Die Wirkstoffe brauchen aber ärztliche Beratung. Deswegen wurde einer Online-Apotheke jetzt vom Gericht Werbung für das Mittel verboten. Die Spritzen enthalten Stoffe wie Semaglutid, Tirzepatid, Liraglutid, die ursprünglich zur Behandlung von Diabetes Typ 2 entwickelt wurden. Im Körper wird damit die Insulinproduktion gesteigert, der Blutzuckerspiegel gesenkt, Körpergewicht abgebaut. Denn: Die Wirkstoffe ahmen das Hormon GLP-1 nach, das der menschliche Darm bei der Nahrungsaufnahme produziert. Es signalisiert uns, dass wir satt sind. Bestellung über einen Fragebogen Die in den Niederlanden ansässige Online-Apotheke hatte solche Abnehmspritzen auf ihrer Website beworben. Kunden mussten lediglich einen Fragebogen ausfüllen, um sie zu erwerben. Dagegen hatte die Apothekerkammer Nordrhein geklagt. Denn: das verstoße gegen das Heilmittelwerbegesetz. Zudem gibt es über mögliche Langzeit-Folgen für den Körper bislang wenig Erkenntnisse. Vor Gericht gab die Online-Apotheke an, ihr Vorgehen sei zulässig. Ein Fragebogen, der dann vor der Verschreibung von einem – in diesem Fall nicht in Deutschland ansässigen –Arzt überprüft werde, sei eine zulässige Fernbehandlung. Lesen Sie auch Stiftung Warentest warnt: Welche Abnehmspritzen Sie nicht kaufen sollten Die Tester erklären, von welchen Präparaten man unbedingt die Finger lassen sollte! Bei einem Mann ließ das Verlangen nach: Hilft die Abnehmspritze auch gegen Kokainsucht? Abnehmspritzen lassen nicht nur die Kilos purzeln, sie könnten auch gegen Süchte helfen. Ärztlicher Kontakt erforderlich Das Landgericht München I sah das anders: „Die Fernbehandlung von Adipositas mittels Ausfüllens eines Fragebogens entspricht nämlich nicht allgemein anerkannten fachlichen Standards“, entschied die zuständige Kammer. „Vielmehr ist vor der Verschreibung einer Abnehmspritze ein persönlicher ärztlicher Kontakt mit dem zu behandelnden Menschen erforderlich.“ Außerdem sei auch eine regelmäßige Nachsorge und Überwachung der Behandlungsergebnisse – also der Gewichtsreduktion – wichtig. Das könnten weder die Online-Apotheke noch die Ärzte, die die Spritze in ihrem Auftrag verschreiben, gewährleisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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